Allgemeine Geschäftsbedingungen Kurse

Vereinbarung

Stand 09/2023

§1 Allgemeines

Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine teilnehmende Person während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen oder abzusagen.

§2 Rücktritt

Eine vorzeitige Kündigung des Kurses ist ausgeschlossen. Bei Nicht-Teilnahme ist die volle Kursgebühr zu bezahlen. Erfolgt der Rücktritt bis drei Wochen vor Kursbeginn, wird nur eine Bearbeitungsgebühr von 30€ in Rechnung gestellt.

Davon unberührt bleibt das Widerrufsrecht, mit welchem Sie innerhalb von 14 Tagen ab Kursanmeldung von dieser zurücktreten können, sowie das Recht auf fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Als wichtiger Grund gilt nur ein solcher, der in der Person des jeweiligen anderen Vertragspartners liegt.

§3 Kursgebühren bei Selbstzahlerkursen

(1) Die Zahlung von Kursgebühren bei Selbstzahlerkursen erfolgt grundsätzlich nach dem Erhalt der entsprechenden Zahlungsaufforderung per E-Mail ca. eine Woche vor Kursbeginn auf die dort angegebene Kontoverbindung.

(2) Die Höhe der Gebühren ist der jeweiligen Kursbeschreibung zu entnehmen und wird bei verbindlicher Kursanmeldung akzeptiert.

§4 Kursgebühren bei Geburtsvorbereitungs- sowie Rückbildungskursen

(1) Wird die Kursgebühr durch einen Sozialversicherungsträger (wie z.B. die gesetzliche Krankenversicherung) übernommen, fallen für gesetzlich versicherte Mütter keine weiteren Gebühren an.

(2) Die Kosten für versäumte Stunden werden nicht von der Kasse übernommen und sind daher von der Teilnehmenden selbst zu tragen. Die Gebühren für abwesende Stunden richten sich nach der gesetzlichen Gebührenordnung (aktuell 7,96 € pro Zeitstunde), nach welcher der Kurs berechnet wird. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr von 10€ pro gestellte Rechnung erhoben.

(3) Bei privatversicherten Personen zahlt die Teilnehmende die Gebühren nach der Privatgebührenordnung des Landes für den gesamten Kurs selbst. Alle Rechnungen der Hebamme sind unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Krankenversicherung oder die Beihilfestelle spätestens innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungszugang zu bezahlen (§ 286 Abs. 3 BGB). Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 5,00€ berechnet.

(4) Die Zahlung von anfallenden Kursgebühren erfolgt grundsätzlich nach dem Erhalt der entsprechenden Rechnung am Ende des Kurses auf die dort angegebene Kontoverbindung unter Einhaltung der Zahlungsfrist.

§5 Partner*innengebühren beim Geburtsvorbereitungskurs

(1) Der Geburtsvorbereitungskurs beinhaltet die Teilnahme einer weiteren (Begleit-)Person wie z.B. der Partnerin / des Partners.

(2) Die Partner*innengebühr wird regulär nicht von den Krankenkassen übernommen und fällt in jedem Fall an, selbst wenn die Teilnahme allein erfolgt. Sie ist auf Rechnungsstellung zu bezahlen.

(3) Die Zahlung der Gebühr erfolgt grundsätzlich nach dem Erhalt der entsprechenden Rechnung am Ende des Kurses auf die dort angegebene Kontoverbindung unter Einhaltung der Zahlungsfrist.

§6 Datenweitergabe an Dritte

Mit dem Abschluss des Vertrags stimmt die Leistungsempfängerin der Weitergabe der abrechnungsrelevanten Daten an ihre Krankenkasse und an die Abrechnungssoftware sowie -zentrale der Hebamme zu.

§7 Sondervereinbarung aufgrund der Covid-19-Pandemie

(1) Aufgrund der derzeit besonderen Situation durch die Covid-19-Pandemie behalten wir uns vor, den gebuchten Kurs kurzfristig von einer Präsenz- auf eine Online-Veranstaltung umzustellen. Dabei ist die Entscheidung insbesondere abhängig von dem lokalen, landes- und bundesweiten Infektionsgeschehen sowie von gesetzlichen Regulierungen.

(2) Im Falle der Umstellung auf einen Online-Kurs bestehen die AGB fort. Somit besteht kein Anspruch auf kostenfreien Rücktritt von dem gebuchten Kurs.